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Beruf im Handwerk; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Wenn Sie dauerhaft selbständig in einem nicht reglementierten Berufen arbeiten wollen, brauchen Sie keine bestimmte Berufsqualifikation. Sie haben das Recht auf ein Anerkennungsverfahren für Ihre ausländische Berufsqualifikation.

Handwerkskammer für München und Oberbayern

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