Logo Bayernportal

Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

Wenn Sie im Ausland als Psychotherapeut/in tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern

Anzahl: 1