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Wenn Sie im Ausland als Psychotherapeut/in tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Mit dem Certificate of good standing wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Berufs des Psychotherapeuten, des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland nachgewiesen. Das Certificate of good standing bestätigt außerdem, dass keine berufsrechtlichen Verfahren eingeleitet und keine berufsrechtlichen Maßnahmen getroffen worden sind.
Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder in der Oberpfalz ausüben bzw. ausgeübt haben und den Beruf zukünftig im Ausland ausüben möchten, ist die Regierung von Oberbayern für die Ausstellung des Certificate of good standing zuständige Behörde. Bei Berufstätigkeit in den anderen bayerischen Regierungsbezirken liegt die Zuständigkeit bei der Regierung von Unterfranken.
Sie müssen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.
Waren Sie in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken psychotherapeutisch tätig, ist die Regierung von Unterfranken zuständig, ansonsten die Regierung von Oberbayern.
Die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Certificate of good standing kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.