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Sie können die Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation für den Beruf "Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe" und die Fortbildung zur Geprüften Meisterin/zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe beantragen.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wenn Sie ihre Qualifikation für die Tätigkeit in öffentlichen Bäderbetrieben im Ausland erworben haben und auf Dauer verantwortliche Tätigkeiten übernehmen und in öffentlichen Bädern arbeiten möchten, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation beantragen.
Fachangestellte und Meister für Bäderbetriebe arbeiten in privaten oder öffentlichen Badeeinrichtungen: in Frei-, Hallen, See- und Strandbädern, in Kur- und Freizeitbädern.
Zu den Aufgaben gehören:
Für die qualifizierte Wahrnehmung von verantwortlichen Führungsaufgaben in den Bäderbetrieben ist die Fortbildung zur/zum "Geprüfte Meister/in für Bäderbetriebe" unbedingt erforderlich.
Dies gilt insbesondere auch für Nachwuchskräfte, die in Zukunft verantwortliche Aufgaben z. B. als Schichtleiter, stellvertretender Betriebsleiter oder Betriebsleiter übernehmen sollen. Meister haben die Berechtigung Fachangestellte für Bäderbetriebe auszubilden.
Sie können einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz stellen, sofern Sie
Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden.
Für die Berufsausübung werden zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erwartet.
Hier müssen die Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss, angezeigt werden.
Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.
Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
z. B. Zertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben.
Vor der schriftlichen Antragstellung bei der Bayerische Verwaltungsschule empfehlen wir ihnen vorab ein Beratungsgespräch.
Dadurch vermeiden Sie Fehler beim Antrag und Verzögerungen bei der Bearbeitung.
Im Beratungsgespräch werden folgende Punkte geklärt:
Sie haben schon einige Dokumente in deutscher Sprache? Dann bringen Sie diese bitte mit. Im Beratungsgespräch erfahren Sie, ob Sie weitere Dokumente für Ihren Antrag übersetzen lassen müssen.
Der Antrag ist dann bei der Bayerischen Verwaltungsschule formlos schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen.
Über den Antrag entscheiden die Bayerische Verwaltungsschule als zuständige Stelle.
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenrecht der Bayerischen Verwaltungsschule und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Es können Kosten zwischen 35,00 und 1500,00 EUR anfallen.
Eventuell weitere Kosten: z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungsgebühren
In der Regel ist das Anerkennungsverfahren in drei Monaten abgeschlossen. Fehlende Nachweise und Dokumente führen zu Verzögerungen.
Die Fachangestellten für Bäderbetriebe und Geprüften Meister für Bäderbetriebe/Geprüften Meisterinnen für Bäderbetriebe werden gerne mit Rettungsschwimmern und Bademeistern verwechselt, unterscheiden sich aber grundlegend von diesen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Details zum Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.