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Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Krankenhausstraße 22
94526 Metten
Postfach 1146
94523 Metten