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Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
13:00 Uhr - 16:45 Uhrund
13:00 Uhr - 17:45 Uhr
Marktplatz 20
91332 Heiligenstadt i.OFr.
Marktplatz 20
91332 Heiligenstadt i.OFr.