Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg
Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg