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Grundstücke; Informationen zu Betretungs- und Befahrverboten

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Gemeinde Schwaig b.Nürnberg

Bau- und Straßenverkehrswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg

Postanschrift

Gartenstr. 1
90571 Schwaig b.Nürnberg