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Grundstücke; Informationen zu Betretungs- und Befahrverboten

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Verwaltungsgemeinschaft Allershausen

Bauamt, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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Johannes-Boos-Platz 6
85391 Allershausen

Postanschrift

Postfach 1143
85387 Allershausen