Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Herrnstr. 2
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Herrnstr. 2
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.