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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Markt Altomünster

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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und

14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

St. Altohof 1
85250 Altomünster

Postanschrift

St. Altohof 1
85250 Altomünster