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Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Marktplatz 1
91788 Pappenheim
Marktplatz 1
91788 Pappenheim