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Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Rathausstr. 1
83727 Schliersee
Postfach 146
83722 Schliersee