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Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Verwaltungsgemeinschaft Rott a.Inn

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn

Postanschrift

Postfach 100
83541 Rott a.Inn