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Grundstücke; Informationen zu Betretungs- und Befahrverboten

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Für Sie zuständig

Markt Bad Abbach
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Auch geeignet, um digital rechtswirksam Widersprüche gegen Bescheide des Marktes Bad Abbach einzulegen.

Hausanschrift

Raiffeisenstr. 72
93077 Bad Abbach

Postanschrift

Postfach 1253

93075 Bad Abbach

Telefon

+49 9405 9590-0

Landratsamt Kelheim
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Sollten Ihnen bereits konkrete Kontaktdaten/Funktionsmailadresse zu Ihrem Anliegen vorliegen, verwenden Sie bitte diese.

Hausanschrift

Donaupark 12
93309 Kelheim

Postanschrift

Donaupark 12

93309 Kelheim

Telefon

+49 9441 207-0

Leistungsdetails

Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 04.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration