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Grundstücke; Informationen zu Betretungs- und Befahrverboten

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Für Sie zuständig

Rathaus Hörlkofen

Rathaus Hörlkofen

Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen

Hausanschrift

Erdinger Straße 8 A
85457 Wörth/Hörlkofen

Ordnungsamt

Postanschrift

Erdinger Straße 8 A

85457 Wörth

Leistungsdetails

Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 04.03.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration