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Als besonders langjährig versicherte Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
Mit der Rente für besonders langjährig Versicherte können Sie eine abschlagsfreie Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten.
Wurden Sie bis zum 31.12.1952 geboren, können Sie die vorzeitige abschlagsfreie Altersrente ab der Vollendung des 63. Lebensjahres beanspruchen.
Bei Geburt zwischen dem 01.01.1953 und dem 31.12.1963 wird die Altersgrenze stufenweise auf 65 angehoben.
Ab dem 01.01.1964 Geborene können die abschlagsfreie vorzeitige Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten.
Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen:
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Es fallen keine Kosten an.
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Monaten.
§ 38 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 16 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
Bei langjähriger Versicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen in Rente gehen.