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Selbstorganisierte Förderung von Kindern; Beratung und Unterstützung

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 21 Amt für Kinder, Jugend und Familie

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Fr
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Bauamt zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

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82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen