Logo Bayernportal

Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer Ausnahme

In bestimmten Fällen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab

Ordnungsamt, Bauamt, Sozialwesen

Anzahl: 1