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Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
84518 Garching a.d.Alz
Postfach 1160
84514 Garching a.d.Alz