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Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per E-Mail oder Kontaktformular auf.
Aus personellen Gründen können wir die telefonische Erreichbarkeit momentan leider nicht gewährleisten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
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