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Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme

Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Große Kreisstadt Bad Kissingen

Referat II-3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Fr
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