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Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 2
97265 Hettstadt
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