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Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
und
14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Schulstraße 4
92358 Seubersdorf i.d.OPf.
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