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Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
und
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Bürgermeistersprechstunden:
Dienstag: 9.00 Uhr - 10.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 16.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten stehen wir auch nach Vereinbarung zur Verfügung.
Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main
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