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Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme

Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

nur nach Vereinbarung

Hausanschrift

Winzererstr. 9
80797 München

Postanschrift

80792 München