Logo Bayernportal

Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme

Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Vergabekammer Nordbayern

Anzahl: 1