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Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme

Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Regierung von Unterfranken

Energiewirtschaft, Preisprüfung und Gewerbe

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
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