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Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)
Postfach 3322
88105 Lindau (Bodensee)