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In bestimmten Fällen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Zugang zum Hauptamt, Standesamt und Bauamt nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Rathausplatz 1
84149 Velden
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