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Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
und
14:30 Uhr - 17:30 Uhrund
14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Lauensteiner Str. 1
96337 Ludwigsstadt
Postfach 5
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