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In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Ausnahmen von den Ladenöffnungszeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
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14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 UhrDonnerstags nach vorheriger Terminvereinbarung von 16:30 - 18:00 Uhr möglich.
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