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Die Landkreise haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die verbindlich gegenüber jedermann Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
            Wittelsbacherstraße 53
            
            83022 Rosenheim
        
                Postfach 100465
                
                83004 Rosenheim