Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Landkreise haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die verbindlich gegenüber jedermann Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Postfach 1449
85555 Ebersberg