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Kreisrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

Die Landkreise haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die verbindlich gegenüber jedermann Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Abteilungsübergreifende Aufgaben des Landkreises

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
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7:30 Uhr - 12:00 Uhr

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