Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Landkreise haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die verbindlich gegenüber jedermann Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
Schwabenstr. 11
87616 Marktoberdorf
Postfach 1255
87610 Marktoberdorf