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Kreisrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

Die Landkreise haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die verbindlich gegenüber jedermann Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Formulare

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Für Sie zuständig

Abteilungsübergreifende Aufgaben des Landkreises

Leistungsdetails

Die Landkreise können zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten Satzungen erlassen. So können sie beispielsweise durch Satzung die Benutzung ihres Eigentums und ihrer öffentlichen Einrichtungen regeln oder aus Gründen des öffentlichen Wohls den Anschluss- und Benutzungszwang für ihre Einrichtungen anordnen. Beispiele hierfür sind Satzungen im Bereich der Abfallwirtschaft.

Satzungen zur Regelung übertragener Angelegenheiten sowie Satzungen, die Verstöße gegen ihre Regelungen mit Geldbuße bedrohen (= bewehrte Satzungen)  sind nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig. 

Das Verfahren zum Satzungserlass ist in der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern geregelt.

Daneben können Landkreise auch Verordnungen erlassen, wenn es gesetzlich vorgesehen ist. Allgemeine Regelungen zum Verfahren beim Erlass kommunaler Verordnungen finden sich im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Das LStVG und andere Gesetze enthalten überdies Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen durch den Landkreis auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Näheres können Sie bei Ihrem Landratsamt erfragen.

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Dieser Leistung wurden sämtliche einschlägigen Satzungen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Anordnungen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Bad Tölz - Wolfratshausen zugeordnet. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der entsprechenden Dokumente. Alle PDF-Dateien stehen Ihnen in der Rubrik „Formulare“ zur Verfügung.

  • Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Gebührenordnung für Feldgeschworene
  • Verordnung über die Kennzeichnung von Reitpferden
  • Satzung über die Bestellung einer Person für die Belange der Menschen mit Behinderung
  • Verordnung des Landratsamtes Bad Tölz - Wolfratshausen für die Ausübung von Tauchen mit Atemgerät in den Gewässern I. Kochelsee – Sylvensteinsee und Walchensee im Rahmen des Gemeingebrauchs
  • Tauchverbotszeiten - Tauchverbotsstellen Tauchen mit Atemgerät: Karte Kochelsee – Sylvensteinsee und Walchensee
  • Verordnung der Regelung des Gemeindebrauchs auf der Isar im Einklang mit der Natur im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen
  • Verordnungsänderung der Regelung des Gemeindebrauchs auf der Isar im Einklang mit der Natur im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen (§1a ergänzt / §2 Abs. 6 ergänzt)
  • Anordnung zum Schutze der Altenbergfilze in der Gemeinde Manhartshofen
  • Verordnung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen zum Schutze des Auerfilzes mit Karpfseen (Bad Heilbrunn)
  • Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Ebenbergfilze“ in der Gemeinde Dietramszell
  • Verordnung über die Inschutznahme der Eglinger und Ascholdinger Filze,des Großen = Harmatinger Weihers und des Mooshamer Weihers (Gemeinde Egling/Dietramszell)
  • Verordnung zum Schutz des Hochmoor am Rauthof in der Jachenau
  • Verordnung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen Landschaftsschutz für das Hochmoor bei der Schemeralm, Gemeinde Lenggries
  • Verordnung des Landkreises Bad Tölz über das Landschaftsschutzgebiet „Isarauen“
  • Verordnung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen über das Landschaftsschutzgebiet „Kreuzbichel“
  • Verordnung über den Schutz von Landschaftsteilen entlang der Isar in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, München, Freising und Erding
  • Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Bereich des sog. „Bergl“ nordöstlich von Ramsau in der Gemeinde Oberbuchen (Bad Heilbrunn)
  • Kreisverordnung (Landschaftsschutzverordnung) zum Schutze von Landschaftsteilen im Hirschbachtal
  • Kreisverordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Isartal zwischen Icking und Königsdorf
  • Verordnung über die Inschutznahme der Oberallmannshauser Filze als Landschaftsschutzgebiet im Bereich der Gemeinden Höhenrain und Münsing
  • Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Ostufer Starnberger See bei Münsing
  • Landschaftsschutz Stellung der Rothenrainer Moore, Gde. Unterfischbach
  • Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Schönberg“ in den Gemeinden Deining und Egling
  • Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet Sylvensteinsee und oberes Isartal in den Gemeinden Lenggries und Jachenau
  • Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Walchensee"
  • Verordnung über die Beschränkung und Regelung des Betretungsrechts in dem Wiesenbrütergebiet Loisach-Kochelsee-Moor
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet „Am Ostufer des Starnberger Sees“
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet „Babenstubener Moore“
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ellbach und Kirchseemoor“
  • Bekanntmachung betreffend das „Naturschutzgebiet Habichau“
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hechenberger Leite“
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet „Insel Sassau im Walchensee“
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet „Isarauen zwischen Schäftlarn und Bad Tölz“
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet „Karwendel und Karwendelvorgebirge“
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet „Klosterfilz“
  • Bekanntmachung betreffend das „Naturschutzgebiet Leonhardsfilz“
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schellenbergmoor“ (Münsing und Eurasburg)
  • Verordnung des Landratsamtes Bad Tölz Wolfratshausen über den Schutz der „Königsdorfer Alm“ in der Stadt Geretsried und in der Gemeinde Königsdorf als Landschaftsbestandteil vom 20.01.1992
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet „Zellbachtal“
  • Allgemeinverfügung über die Verwendung von Schalldämpfern zur Jagdausübung vom 11.5.2020
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Isarauen im Eigenjagdrevier Rauchenberg
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Mösl im Eigenjagdrevier Paindl
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Paindl im Eigenjagdrevier Paindl
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Fernwöhr im Eigenjagdrevier Pfundberg
  • Allgemeinverfügung über die Aufhebung der Allgemeinverfügung der Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild vom 01.08.2024
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Breitort im Staatsjagdrevier Isarwinkel
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Hirschanger im Staatsjagdrevier Isarwinkel
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Hohenburg im Staatsjagdrevier Isarwinkel
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Jagerbergl im Staatsjagdrevier Isarwinkel
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Laindl im Staatsjagdrevier Isarwinkel
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Schröfeln im Staatsjagdrevier Isarwinkel
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Walchen im Staatsjagdrevier Isarwinkel
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Wilfertsau im Staatsjagdrevier Isarwinkel
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Windpässl im Staatsjagdrevier Isarwinkel
  • Allgemeinverfügung Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterung Vorderriß im Staatsjagdrevier Isarwinkel

Weiters finden Sie unter der Rubrik "Weiterführenden Links" folgende Seitenverweise zu diesen Satzungen:

  • Benutzungssatzung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen für die Parkplätze am Erholungsgelände Ambach am Starnberger See
  • Gebührensatzung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen über Parkgebühren am Erholungsgelände Ambach
  • Satzung des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen „Erholungsgelände Ambach am Ostufer des Starnberger Sees“

Zusätzlich finden Sie weiterführende amtliche Bekanntmachungen auf der Themenseite "Amtsblatt". 

Dort werden ebenfalls Veröffentlichungen der Fachbereiche bereitgestellt, beispielsweise Satzungen, Verordnungen sowie Bekanntmachungen zum Vollzug von Bau-, Wasser- oder Umweltgesetzen.

Normenkontrollantrag gem. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

    Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Stand: 09.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration