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Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
            Bahnhofstraße 38
            
            84503 Altötting
        
                Postfach 1432
                
                84498 Altötting