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Gemeinsame Sorge; Erklärung

Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 20 Vormundschaften und Unterhaltsangelegenheiten

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