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Gemeinsame Sorge; Erklärung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - Verwaltung des Jugendamtes

Stand: 22.06.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz