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Als Hersteller oder Importeur von Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen sowie Wasserpfeifentabak müssen Sie Text-Bild-Warnhinweise auf Ihre Zigaretten- und Tabakverpackungen drucken. Die Bilddateien erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wenn Sie die Text-Bild-Warnhinweise anfordern, entscheiden Sie, ob Sie die Bilddateien im Postversand auf einem Datenträger oder in digitaler Form als Download erhalten.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Hersteller und Importeure von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen sowie Wasserpfeifentabak sind gesetzlich verpflichtet, die Verpackungen ihrer Produkte mit Hinweisen zu versehen.
Diese Hinweise bestehen aus einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis mit einem zugehörigen Bild. Ein Beispiel ist: "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs" mit dem Bildmotiv eines Lungenkarzinoms.
Als verpflichtendes Kennzeichnungselement müssen die Bild-Warnhinweise jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Sie werden zusätzlich zu weiteren allgemeinen Informations- und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" angebracht.
Die Bilderbibliothek zur Gestaltung der Verpackung mit gesundheitsbezogenen Warnhinweisen für Rauchtabakerzeugnisse steht nicht öffentlich zur Verfügung. Als Tabakunternehmen können Sie die Dateien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anfordern.
Die Bilddateien dürfen ausschließlich zur Kennzeichnung nach den Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission verwendet werden. Wenn sie die Bilddateien verwenden, müssen Sie unter anderem die technischen Spezifikationen für Layout, Gestaltung und Form der Warnhinweise beachten, zum Beispiel die Umrandung mit einem schwarzen Rahmen.
Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen.
Die hochauflösenden Bild-Dateien für die Warnhinweise können Sie im Online-Verfahren oder per Post anfordern.
Für Sie fallen keine Kosten an.
Sie müssen die Berechtigung zum Erhalt der Dateien erfüllen. Die Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission sind zu beachten.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.