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Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Otto-Lindenmeyer-Straße 28
86153 Augsburg
93013 Regensburg
Hindenburgstr. 32
94469 Deggendorf
93013 Regensburg
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
93013 Regensburg
Rottachstr. 26
87439 Kempten
93013 Regensburg
Kapuzinerplatz 6
80337 München
93013 Regensburg
Nikolastr. 6
94032 Passau
93013 Regensburg
Max-Breiherr-Straße 3
84347 Pfarrkirchen
93013 Regensburg
Galgenbergstr. 24
93053 Regensburg
93013 Regensburg
Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Sie beträgt für jedes Kind 255,00 EUR.
Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht allein finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht allein finanziell versorgen kann.
Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Voraussetzungen, die für Sie als Eltern gelten:
Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:
Für den Kindergeldantrag benötigen Sie:
Sie können Kindergeld online über die eServices der Familienkasse beantragen. Nachweise können Sie dort ebenfalls hochladen. Die Daten werden dann direkt an die Familienkasse übermittelt.
Sie können Ihren Kindergeldantrag auch schriftlich einreichen.
Für eine Online-Antragsstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis:
Für eine schriftliche Antragstellung:
Wenn Sie keine Online-Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Kindergeld schriftlich beantragen. Hierzu können Sie sich den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse.
Wenn Sie den Antrag abgeschickt haben, setzt sich der Prozess wie folgt fort:
Sie müssen Ihrer Familienkasse sofort mitteilen, wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das sich auf das Kindergeld auswirken könnte. Das sind zum Beispiel: Ihr Kind bricht die Schulausbildung ab oder Sie oder ein anderer Elternteil nehmen eine Erwerbstätigkeit im Ausland auf.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist. Beachten Sie, dass das Kindergeld nach Antragseingang rückwirkend höchstens für die letzten 6 Monate gezahlt wird.
Die zuständige Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllen.
Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Bei Fragen zur Elternzeit können Sie sich an das Zentrum Familie Bayern und Soziales wenden.
Eltern können für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld beantragen.
Lebt das Kind im Rahmen einer Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt durch Zahlung eines Pflegegeldes.