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Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
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