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Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schlossstraße 4
83115 Neubeuern
Schlossstraße 4
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