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Wahlhelfer; Berufung

Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.

Große Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 2
92318 Neumarkt

Postanschrift

Rathausplatz 2
92318 Neumarkt i.d.OPf.