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Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Regierung beantragen.
Sprechzeiten – außer an Feiertagen
Montag von 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 11:00 Uhr