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Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Stadt Neunburg vorm Wald

Geschäftsleitung / Hauptamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Hausanschrift

Schrannenplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald

Postanschrift

Schrannenplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald