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Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Gemeinde Rottendorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Am Rathaus 4
97228 Rottendorf

Postanschrift

Postfach 29
97226 Rottendorf