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Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Stadt Mühldorf a.Inn

Sg. 41 Standesamt, Bestattungswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
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Weißgerberstraße 2
84453 Mühldorf a. Inn

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Stadtplatz 21
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