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Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Stadt Miesbach

Standesamt / Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Do
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Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Rathausplatz 1
83714 Miesbach

Postanschrift

Postfach 29
83711 Miesbach