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Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Am Gern 1
82490 Farchant
Postfach 1167
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